PM – Prozess Thema: Atomwaffen, Büchel, 18.10.2017

Trotz Friedensnobelpreis Verurteilung von Atomwaffengegner*innen

Heute wurden vor der Jugendkammer des Amtsgerichts Cochem vier Aktivist_innen zu 30 Tagessätzen Geldstrafe wegen Hausfriedensbruch verurteilt. Sie waren im letzten Jahr bei einer von JunepA (Jugendnetzwerk für politische Aktionen) initiierten Anti-Atomwaffen Aktion auf dem Fliegerhorst in Büchel dabei, an der acht Aktivist_innen beteiligt waren. Das Gericht hatte jedoch entschieden aufgrund des Alters der Aktivist*innen (vier Personen sind zum Zeitpunkt der Aktion unter 21 gewesen) an zwei Terminen zu verhandeln. Am 04.10. entschied das Cochemer Amtsgericht in der selben Sache schon über vier weitere Aktivist*innen. Sie erhielten dasselbe Urteil.

Eine der Verurteilten, Clara Tempel, sagte in ihrer Einlassung: „Ich habe am 12. September 2016 die Landebahn des Fliegerhorstes Büchel besetzt. Dass ich zu diesem Zeitpunkt an diesem Ort war, war kein Zufall und kein Versehen. Ich habe mir diesen Ort bewusst ausgesucht, um dort zu stören.“

Auf dem Fliegerhorst in Büchel lagern US-Amerikanische Atomwaffen, außerdem wird der Flugplatz zu Flugübungen verwendet. Seit Jahren demonstrieren Friedensaktivist*innen und Kriegsgegner*innen rund um Büchel, um auf diese Lage aufmerksam zu machen. Ronja Bober, ebenfalls verurteilt, betont die Notwendigkeit der Go-In-Aktion in ihrer Einlassung: „Es kann nicht sein, dass das Leben so vieler Menschen durch die Existenz der Atomwaffen auf‘s Spiel gesetzt wird. Denn sie töten nicht nur, wenn sie abgeworfen und gezündet werden, sondern schon ihre alleinige Existenz ist lebensgefährdend.“

Im Oktober 2017 wurde ICAN (international campaign to abolish nuclear weapons) mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet. Die Aktivist*innen, die die Startbahn besetzt hatten, sind Teil der Internationalen Kampagne und forderten unter anderem deshalb einen Freispruch. „Welch eine paradoxe Situation: Die Bundesregierung gratuliert den Atomwaffengegner*innen und gleichzeitig verurteilt ein Gericht Menschen, die genau diese Forderung nach Ächtung von Atomwaffen in die Tat umsetzen“.

Die Stationierung der US-Atomwaffen in Deutschland widerspricht geltendem Völkerrecht. Sobald der im September 2017 verabschiedete Atomwaffenverbotsvertrag von 50 Staaten unterzeichnet und ratifiziert ist wird die Völkerrechtswidrigkeit noch konkreter. Deutschland kann dem Vertrag angeblich erst beitreten, wenn die NATO-Atomwaffen aus Deutschland abgezogen sind. Die Bundesregierung hatte die Atomwaffenverbotsverhandlungen boykottiert und den Vertrag u.a. deshalb nicht unterzeichnet.

Das Urteil des Richters hat keineswegs eine abschreckende Wirkung. Im Gegenteil sind sich alle acht Verurteilten einig, dass sie sich weiter gegen Atomwaffen engagieren werden. Im Rahmen der gegebenen Gesetze, genauso wie im Rahmen gewaltfreier angemessener Überschreitung. Die Verurteilten haben Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt und damit noch mal deutlich gemacht, dass nicht ihre Aktion das Verbrechen ist, sondern die Existenz von Atomwaffen.

 

Kontakt: Clara Tempel: 015153206000

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