PM: Atomwaffengegnerinnen reichen Verfassungsbeschwerde ein

Pressemitteilung Koblenz/Berlin, 22.10.2018. Zwei junge Atomwaffengegnerinnen der Prozesskampagne „Wider§pruch“ haben heute angekündigt, Verfassungsbeschwerde wegen der Stationierung und Modernisierung der US-Atombomben in Deutschland einzulegen. Erst am Wochenende drehte sich die Aufrüstungsspirale einen verhängnisvollen Schritt weiter. US-Präsident Trump hatte angekündigt, aus dem Washingtoner Vertrag über nukleare Mittelstreckensysteme (INF-Vertrag) mit Russland auszutreten. Nun beklagen die Aktivistinnen die deutsche Teilnahme an der nuklearen Teilhabe der NATO. Die Bundesregierung verstoße außerdem gegen das Völkerrecht, da sie weiterhin den im letzten Jahr verabschiedeten UN-Atomwaffenverbotsvertrag boykottiert.

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Bericht vom Büchel-Prozess: Der Mut zweier junger Atomwaffengegnerinnen vor Gericht

Im Dunkel eines frühen Herbst-Morgens schreiten sie zu neunt über die riesige Asphalt-Fläche. Erschreckend und dennoch kaum vorstellbar, dass von dieser Startbahn des Fliegerhorsts Büchel mitten in der idyllischen Eifel aus regelmäßig der Massenmord geübt wird. Sie sind hier, um den Abwurfübungen durch die Bundeswehr-Atombomber einen Riegel vorzuschieben. Deren Start wollen sie zumindest für einige Stunden verhindern, dem entmenschlichten Übungsbetrieb ihre Präsenz auf der Startbahn entgegensetzen. Ihre Transparente verschwinden fast auf dem endlosen Rollfeld, dann holen sie Luftballons hervor.

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Pressemitteilung: Atomwaffen – Friedenspreisträgerinnen verurteilt

Büchel/Koblenz 12.04.2018.

Zwei junge Atomwaffengegnerinnen der Prozesskampagne „Wider§pruch – Vom Atomwaffenlager bis in den Gerichtssaal“ sind heute im Berufungsverfahren am Landgericht Koblenz wegen Hausfriedensbruch zu 30 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt worden. Im September 2016 hatten sie und sieben weitere Mitstreiter_innen die Start- und Landebahn des Atombombenstützpunktes Büchel (Eifel) mit Transparenten,
Luftballons und ihrer bloßen Anwesenheit auf dem Militärgelände besetzt.

Die zweieinhalb Stunden im Gericht gingen den etwa vierzig Prozessbeobachter_innen unter die Haut. In dem berührenden Prozess machten die Angeklagten ihr Recht auf eine atomwaffenfreie Welt und ihr Recht auf Widerstand gegen die Rechtsbrüche der Bundesregierung geltend. Der Kölner Anwalt Christan Mertens bekräftigte eindrücklich ihr Recht auf Notwehr angesichts der Gefahr der Atomwaffen. Die beiden Aktivistnnen Clara Tempel (22) und Ronja B. (20) sind so trotz des Urteils ermutgt,
ihre gewaltfreien Störaktonen vor Gericht, auf der Straße und im Fliegerhorst Büchel fortzusetzen. „Pressemitteilung: Atomwaffen – Friedenspreisträgerinnen verurteilt“ weiterlesen

Prozesstermin 12.4. – Infobrief Wider§pruch

Wider§pruch Infobrief April 2018
Hallo liebe Leute,
jetzt ist es so weit. Die Berufungsprozesse beginnen.
Am Donnerstag, 12. April 2018 um 9:00 Uhr am Landgericht Koblenz
(Sitzungssaal 137, 1. OG, Karmeliterstraße 14)

Hier lest ihr:
1. Erster Berufungsprozess – Wir brauchen euch!
2. öffentliche Abendveranstaltung, 11.April 2018 in Koblenz
3. Anreise, Unterkunft

1. Gerichtsverhandlung in Koblenz
Nächste Woche ist es soweit. Trotz Antrags auf Verlegung und ungenügender Frist zur Vorbereitung der Prozessführung für unseren Anwalt (bisher hat er noch keine Akteneinsicht) findet jetzt unsere eingeforderte Berufungsverhandlung statt. Dazu kommt es, weil wir das Urteil vom Amtsgericht Cochem nicht akzeptiert und einen begründeten Widerspruch schriftlich eingelegt haben. Vor der Jugendgerichtskammer werden Clara und Ronja stehen.
Für die Gerichtsverhandlung möchten wir euch einladen:

  • Kommt um 8 Uhr vor das Gericht und beteiligt euch an der MahnwacheSeid „Zeug_innen“ im Gerichtssaal und zeigt mit eurer Anwesenheit, dass hinter uns eine ganze Anti-Atomwaffen-Bewegung steht (bzw. sitzt)

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PM – Prozess Thema: Atomwaffen, Büchel, 18.10.2017

Trotz Friedensnobelpreis Verurteilung von Atomwaffengegner*innen

Heute wurden vor der Jugendkammer des Amtsgerichts Cochem vier Aktivist_innen zu 30 Tagessätzen Geldstrafe wegen Hausfriedensbruch verurteilt. Sie waren im letzten Jahr bei einer von JunepA (Jugendnetzwerk für politische Aktionen) initiierten Anti-Atomwaffen Aktion auf dem Fliegerhorst in Büchel dabei, an der acht Aktivist_innen beteiligt waren. Das Gericht hatte jedoch entschieden aufgrund des Alters der Aktivist*innen (vier Personen sind zum Zeitpunkt der Aktion unter 21 gewesen) an zwei Terminen zu verhandeln. Am 04.10. entschied das Cochemer Amtsgericht in der selben Sache schon über vier weitere Aktivist*innen. Sie erhielten dasselbe Urteil.

Eine der Verurteilten, Clara Tempel, sagte in ihrer Einlassung: „Ich habe am 12. September 2016 die Landebahn des Fliegerhorstes Büchel besetzt. Dass ich zu diesem Zeitpunkt an diesem Ort war, war kein Zufall und kein Versehen. Ich habe mir diesen Ort bewusst ausgesucht, um dort zu stören.“
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PM: Friedenspreisträger verurteilt

Pressemitteilung

Büchel, 4.10.2017

Preisträger des Aachener Friedenspreises verurteilt – Ziviler Ungehorsam dringender denn je

Vor einem Jahr hatten die Aktivisten von JunepA mit Luftballons und Transparenten die Start- und Landebahn des Fliegerhorst Büchel besetzt. Sie sind heute vom Amtsgericht Cochem wegen Hausfriedensbruch zu 30 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt worden.

Die vier Angeklagten, unter ihnen zwei Studenten (22 und 24 Jahre), ein Kinderarzt (65 Jahre) und eine Hebamme (54 Jahre), beriefen sich auf den rechtfertigenden Notstand und auf ihre demokratische Pflicht. „Lebendige Demokratie braucht begrenzte Regelüberschreitungen“ so David Haase. Gleichzeitig stellten sie in Frage, ob militärisches Gelände überhaupt Privatgelände sei oder nicht eher als öffentliches Gelände eingestuft werden müsste, wo Proteste legal seien. Karen Semiramis Welhöner erklärte: „Das Go-In war die Fortsetzung einer Demonstration auf ein im Besitz der Bundesrepublik Deutschland befindlichen und damit öffentlichem Gelände“.

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Bericht vom Gerichtstermin am 18. September

Am 18.9.17 wurde in Cochem gegen vier Aktivist_innen verhandelt, die vor einem Jahr mit fünf weiteren Aktivist_innen die Flugbahn des Fliegerhorstes Büchel besetzt haben, wo amerikanische Atomwaffen gelagert sind. Im Raum standen die Vorwürfe Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch.

Die Verhandlung, die ca. 3 Stunden gedauert hat, ist insgesamt sehr fair abgelaufen. Alle Seiten hatten ausführlich Zeit zu sprechen, auch wir konnten unsere Kritik an der Atomwaffenpolitik der Bundesregierung äußern. Es ist uns gelungen zu vermitteln, wie wir durch den Zaun des Militärgeländes gekommen sind – der Richter hat das Verfahren zur Sachbeschädigung eingestellt.

Ein Vorwurf steht jedoch immer noch im Raum: Der des Hausfriedensbruches. Wir sind zwar der Meinung, dass der Fliegerhorst kein häuslicher Bereich ist und bestreiten, dass es dort einen Frieden gibt, den wir hätten brechen können. Denn auf diesem Platz wird jeden Tag Krieg geübt. Doch wir bestreiten auch nicht, dass wir an dem Tag im September auf dem Militärgelände waren. Wir halten unsere Aktion Zivilen Ungehorsams für notwendiger und legitimer denn je. Über diese Thematik haben die vier Angeklagten auch Beweisanträge eingereicht. Um diesen die notwendige Aufmerksamkeit und Zeit einzuräumen, wurde ein neuer Verhandlungstermin festgelegt, an dem die Verhandlung fortgesetzt wird:

Am 4. Oktober um 14 Uhr am Amtsgericht Cochem. Wir freuen uns sehr, wenn ihr (wieder) mit dabei seid und die Angeklagten unterstützt. Denn gemeint sind mit diesem Verfahren wir alle.

Eine weitere Verhandlung wegen dieser Aktion steht am 18. Oktober an, wo gegen vier andere Aktivist_innen (unter anderem von JunepA) verhandelt wird. Die Verhandlung beginnt um 13.30 Uhr, auch dort sind wir auf eure Unterstützung angewiesen.

Das Verbrechen ist die Existenz von Atomwaffen – unser Widerstand ist nicht verhandelbar!

 

Atomwaffengegner vor Gericht- PM

Pressemitteilung
Büchel, 15.9.2017
Atomwaffengegner vor Gericht – Deutsche Atompolitik auf der Anklagebank
Am 18.9.2017 um 13.30 Uhr müssen sich erneut 4 Personen vor dem Amtsgericht Cochem für ihre Aktion des Zivilen Ungehorsams auf dem Atomwaffenstützpunkt Büchel am 12.9.2016 verantworten. An diesem Tag wurde aus Protest gegen die dort gelagerten Massenvernichtungswaffen die Start- und Landebahn von 9 Aktivisten von JunepA (Jugendnetzwerk für politische Aktionen) und andere besetzt. Die Besetzer hielten sich 45 Minuten mit Luftballons und Transparenten dort auf, bis Bundeswehr und Polizei auf die Gruppe aufmerksam wurde. Alle Beteiligten sind angeklagt, am 18.9. beginnen die ersten
Prozesse.

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PM: Massives Polizeiaufgebot in Büchel

Pressemitteilung – Büchel, den 28.03.2017

Massives Polizeiaufgebot bei Blockadeaktion am Atombomben­stützpunkt Büchel

Am Montag um sechs Uhr morgens haben etwa 20 Friedens­aktivist_innen für kurze Zeit vier der Tore des Fliegerhorstes Büchel in der Eifel blockiert. Dort sind die 20 US-amerikanischen Atom­bomben stationiert, die der Bundeswehr im Rahmen der nuklearen Teilhabe der NATO zugeordnet sind. Regelmäßig finden dort Übungen zum völker­rechts­widrigen Einsatz der Atomwaffen statt.

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Aktuelle Infos zur Büchel Blockade:

Friedensaktivisten sitzen vor dem Lutzerather Tor des Fliegerhorstes in Büchel.Ab 6 Uhr heute morgen haben 2o Aktivist_innen die Tore des Atomwaffenlagers in Büchel blockiert. Ein Tor wurde geräumt, 8 Menschen bekamen einen Platzverweis. Es gab ein großes Polizeiaufgebot. Die Abschlussaktion vor dem Haupttor wurde eingekesselt und 6 Leute sind seit dem in Gewahrsam.