Was bisher geschah

Das bisherige Geschehen ist zusammengefasst im Bericht des Prozesses vor dem Landgericht Koblenz Mitte April.

In zwei Gerichtsprozessen á vier Angeklagte und in insgesamt drei Verhandlungstagen am Amtsgericht Cochem wurden acht der Aktivist_innen angeklagt, welche die Start und Landebahn des Atomwaffenstützpunktes Büchel im September 2016 besetzt haben (Bericht des Go-Ins und Fotos der Aktion). Sie alle wurden wegen Hausfriedensbruch zu je 30 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt.

    • 13.09.2016 Erfolgreiche Blockadeaktion an und im Fliegerhorst Büchel: PM der Aktion
    • September 2017: 1. Verhandlungstag erste Prozessgruppe: Bericht
    • 4. Oktober 2017: 2. Verhandlungstag erste Prozessgruppe: Pressemitteilung
    • 18. Oktober 2017: Einziger Verhandlungstag Jugend-Prozess: Pressemitteilung

Fotos von den Amtsgerichts-Prozessen

Dieses Urteil haben sechs von ihnen nicht einfach hingenommen. Stattdessen tragen sie die politische Auseinandersetzung mit der Prozesskampagne „Wider§pruch – Vom Atomwaffenlager bis in den Gerichtssaal“ weiter. Zunächst geht und ging es per Berufung zum Landgericht. Der Prozess der ersten Prozessgruppe (die zwei Aktivist_innen, die zur Aktion noch unter 21 Jahren alt waren), fand am 12. April in Koblenz statt.4. Prozess am 12. April 2018 am Landgericht Koblenz: Pressemitteilung, Bericht, Fotos der Mahnwache vor dem GerichtDie Richterin hatte in dem berührenden Prozess nicht den Mut, sich inhaltlich mit der allgegenwärtigen Gefahr der Atomwaffen auseinanderzusetzen. Mit einer fadenscheinigen Begründung bestätigte sie das Urteil des Landgerichts. Daher gehen wir hier nun in Revision.

Die anderen vier werden demnächst ihren Landgerichts-Prozess führen. Sobald der Termin feststeht, werden wir hier und über unseren Newsletter (s. Seitenleiste) dazu einladen.

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