Hintergrundinformationen über Atomwaffen

Stand: April 2018

ATOMBOMBEN IN BÜCHEL
Auf dem Fliegerhorst Büchel lagern bis zu zwanzig der B61-4-Atombomben. Deutsche Tornadopiloten des Taktschen Lufwaffengeschwaders 33 trainieren dort regelmäßig den Abwurf dieser Massenvernichtungswaffen. Sie sind im Ernstall verpfichtet, die Atombomben auf Befehl der NATO von deutschem Boden aus im Zielgebiet abzuwerfen. Das ist nur möglich, weil die Bundesregierung sich freiwillig an der sogenannten nuklearen Teilhabe der NATO beteiligt (s.u.).

Die Wartung und Zugriffskontrolle erfolgt durch einige hundert in Büchel statonierte US-amerikanische Soldaten. Die kleine Fläche des Fliegerhorstes, welche als Atombombenlager dient, wurde dabei als US-Territorium deklariert. Die offizielle fadenscheinige Argumentaton lautet daher, dass keine Atomwaffen auf deutschem Boden lagern würden.

Ab 2021 (geplanter Abschluss: 2024) sollen neue, „modernisierte“ Atombomben des Models B61-12 in Büchel statoniert werden, deren Sprengkraft über eine enorme Spannweite justierbar ist. So kann die für die Abrüstungsierträge wichtige Unterscheidung zwischen strategischen und taktischen Nuklearwaffen umgangen werden. Neben einer Verbesserung der Sicherheit der Bombe soll sie außerdem von einer „dummen“ frei fallenden Waffe zu einer „smarten“ Lenkwaffe umgebaut werden. Die Gefahr eines möglichen Einsatzes wird durch die deutlich größere Zielgenauigkeit erhöht, da der Glaube besteht, dass die neue Bombe weniger „Kollateralschaden“ verursacht. Damit wird die Hemmschwelle für den Einsatz gesenkt. Insgesamt setzen die USA mit dem Nuclear Posture Review vom Februar 2018 nach vergangenen Abrüstungstendenzen heute wieder deutlich stärker auf eine aggressive nukleare Aufrüstung.

DEUTSCHE ATOMWAFFEN-POLITIK
Vor genau sechzig Jahren, am 25. März 1958, beschloss der Bundestag, sich der „Nuklearen Teilhabe“ der NATO anzuschließen. Heutzutage gibt es zwei Varianten der Teilhabe: erstens, die politsche Teilhabe durch die Teilnahme an der nuklearen Planungsgruppe der NATO, wo Einsatzplanung, Strategie und
Statonierung ion Atomwaffen diskutert werden, zweitens, die technische Teilhabe, bei der NATO-Staaten Stützpunkte, Flugzeuge und Personal zur Verfügung stellen und Piloten den Einsatz von Atomwaffen üben.

Die Bundesregierung argumentert, dass die Beibehaltung der US-Atomwaffen in Deutschland ein Mitspracherecht über Atomwaffen in der NATO sicherstelle. Es können jedoch alle NATO-Mitglieder an der nuklearen Planungsgruppe teilnehmen, auch wenn das Land beschlossen hat, die Statonierung von Atomwaffen auf seinem Territorium zu untersagen. Das zeigen Beispiele wie Norwegen, Spanien, Dänemark, Litauen oder Island.

In den letzten zwanzig Jahren wurden auf massiven öffentlichen Druck hin die Lager Nörvenich, Memmingen und Ramstein in Deutschland geschlossen. Während in den 70er Jahren noch 7000 Atomsprengköpfe in Europa statoniert waren, werden heute noch etwa 150 der Massenvernichtungswaffen einsatzbereit gehalten. Jede einzelne ist genug, um hundertausende Menschenleben auszulöschen. Neben den Niederlande, Belgien, Italien und Deutschland sind vermutlich auch auf dem Stützpunkt Inçirlik in der Türkei nach wie vor Atomwaffen statoniert, Griechenland ist ausgestiegen.

Am 26. März 2010 hat der Bundestag fraktonsübergreifend beschlossen, dass sich die Bundesregierung mit Nachdruck für den Abzug der Atomwaffen aus Deutschland einsetzen solle. Auch die gleichzeitig formulierte Forderung, sich für weltweite nukleare Abrüstung einzusetzen, wurde bislang jedoch in keinster Weise umgesetzt. An den Verhandlungen zu dem im Juli 2017 verabschiedeten UN-Atomwaffenverbotsvertrag hat sich die Bundesrepublik auf Druck anderer NATO-Staaten gar nicht erst beteiligt und weigert sich bis heute, eine Unterzeichnung in Betracht zu ziehen.

ATOMWAFFEN UND VÖLKERRECHT
Der 1970 in Kraft getretene Atomwaffensperrvertrag verbietet jegliche Weitergabe von Atomwaffen an Nicht-Atommächte. Durch das Üben und die Verfügungsgewalt im Einsatzfall verletzt die Bundesrepublik diese völkerrechtliche Verpflichtung. Auch gegen die verbindliche Pflicht, ernsthaft über die Abschaffung der Atomwaffen mit dem Ziel »Null« zu verhandeln und diese Verhandlungen zu einem Abschluss zu bringen, verstößt die Bundesrepublik mit dem jüngsten Boykott des UN-Atomwaffenverbotsvertrags.

Der Internatonale Gerichtshof hat 1996 in einem Gutachten festgehalten, dass schon die Androhung des Atomwaffen-Einsatzes generell gegen das Völkerrecht und im Besonderen gegen die Regeln des humanitären Kriegsvölkerrechts verstößt. Die Nukleare Teilhabe kann als solche Androhung verstanden werden, da sie z.B. jüngst wieder zunehmend als Drohgebärde Richtung Russland eingesetzt wird.

Der im vergangenen Jahr verabschiedete UN-Atomwaffenverbotsvertrag verbietet es endgültg allen Vertragsstaaten, Atomwaffen zu testen, zu entwickeln, zu produzieren und zu besitzen. Außerdem sind die Weitergabe, die Lagerung und der Einsatz sowie die Drohung des Einsatzes verboten. Darüber hinaus verbietet der Vertrag solche Aktivitäten zu unterstützen, zu fördern oder einen anderen Staat dazu zu bewegen, diese Handlungen zu unternehmen. Weiterhin wird den Staaten die Statonierung von Atomwaffen auf eigenem Boden verboten. Deutschland könnte dem Vertrag beitreten, wenn es sich dazu verpfichtet, die Stationierung und die Einsatzübungen zeitnah zu beenden.

BürgerInnen Deutschlands sind durch das Grundgesetz (§ 25) unmittelbar an die Pflichten des Völkerrechts gebunden. Für uns bei JunepA und Wider§pruch heißt das: wir müssen selbst dafür sorgen, dass Deutschland die völkerrechtswidrige Statonierung und Einsatzübungen beendet.