Wider§pruch: Tagessätze zu verkaufen!

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Im September 2016 haben wir die Startbahn des Fliegerhorst Büchel besetzt. Inzwischen wurden wir für die Go-In Aktion auf dem Atomwaffenlager verurteilt. Hier die damalige Pressemitteilung und ein Bericht.

Nachdem wir im Oktober 2017 in der ersten Instanz vor dem Amtsgericht wegen Hausfriedensbruch verurteilt wurden, haben wir Berufung eingelegt und standen im September 2019 vor dem Landgericht Koblenz, wo die Berufung letzendlich zurückgewiesen wurde. Auch unsere Revision vor dem Oberlandesgericht Koblenz wurde abgelehnt. „Wider§pruch: Tagessätze zu verkaufen!“ weiterlesen

PM: Verfassungsbeschwerde gegen nukleare Teilhabe eingereicht

Karlsruhe, 18.5.2020
Pressemitteilung

Verfassungsbeschwerde gegen Nukleare Teilhabe eingereicht
Deckt Rechtfertigender Notstand den Zivilen Ungehorsam?

Am heutigen Tag haben Atomwaffenaktivist*innen Verfassungsbeschwerde gegen die Nukleare Teilhabe eingereicht.

Im September 2016 hatten sie gemeinsam mit sechs weiteren Mitstreiter*innen Bombenabwurfübungen am Atomwaffenstützpunkt Büchel in der Eifel verhindert. Für mehrere Stunden konnten die deutschen Pilot*innen keinen Einsatz mit diesen Massenvernichtungswaffen trainieren.


Wegen ihrer Aktion Zivilen Ungehorsams wurden die Teilnehmer*innen wegen Hausfriedensbruch angeklagt und vom Amtsgericht Cochem bis hin zum Oberlandesgericht Koblenz zu 30 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.

In ihrer Verfassungsbeschwerde rügen die Aktivist*innen, dass ihre Aktion vom Rechtfertigenden Notstand (§34 StGB) gedeckt gewesen sei. Denn wenn eine gegenwärtige Gefahr vorliegt und eine Güterabwägung vorgenommen wurde, kann in bestimmten Fällen eine sonst mit Strafe belegte Tat straffrei ausgehen, wenn sie dazu dient, die Gefahr abzuwenden. Dazu hätte aber in den verschiedenen Gerichtsinstanzen gehört, die Beweisanträge zum Beleg der gegenwärtigen Gefahr zuzulassen und die gewaltfreie Aktion als angemessene Reaktion auf die Bedrohung durch die Atomwaffenübungen in Büchel anzusehen. „Die fehlende Auseinandersetzung der Fachgerichte mit den Rechtfertigungsgründen der Aktion Zivilen Ungehorsams sehen wir als staatliche Diskursverweigerung an“, so Karen Welhöner, Forstwissen-schaftsstudentin aus Göttingen. „Ziviler Ungehorsam ist ein wichtiges Korrektiv in einer funktionierenden Demokratie- Wir haben aktiven Verfassungsschutz betrieben“ ergänzt Katja Tempel, eine der Beschwerdeführer*innen und Hebamme im Wendland.

Deswegen reichte die Prozesskampagne Wider§pruch heute Verfassungsbeschwerde ein : „Die Nukleare Teilhabe und das Üben mit Atombomben in der Eifel bricht Tag für Tag das Humanitäre Völkerrecht“ begründet Ernst-Ludwig Iskenius, Mitglied in der Ärzteorganisation IPPNW den Weg nach Karlsruhe. Rückenwind bekommen die Atomwaffen-gegner*innen vom Internationalen Gerichtshof, der in einem UN-Verfahren erklärte, dass „ein Androhen des Einsatzes oder ein Einsatz von Atomwaffen (…) mit den Anforderungen vereinbar sein müsste, die sich (…) aus den Prinzipien des humanitären Völkerrechts ergeben“. Und die Prinzipien sehen eindeutig das Vermeiden unnötigen Leidens der Zivilbevölkerung und die Unterscheidung zwischen Zivilisten und Militär vor. Beides ist bei einem Atombombeneinsatz nicht gewährleistet.

Mit beteiligt sind die Rechtsanwälte Anna Busl aus Bonn und Christian Mertens aus Köln. Verstärkt wird die juristische Expertise von dem Rechts-berater Holger Isabelle Jänicke.

Die drei Beschwerdeschriftsätze sind eingereicht, jetzt liegt es an den Richter*innen in Karlsruhe. Einig sind sich alle Anwesenden:

In Büchel, Karlsruhe, weltweit: Atomwaffen müssen geächtet werden.

Pressekontakt:
Katja Tempel
0160-44 00 206

Prozesskampagne Wider§pruch- Vom Atomwaffenlager bis in den Gerichtssaal
widerspruch-atomwaffen@riseup.net
https://junepa.noblogs.org/aktionen/widerspruch/

Fotos zu freien Verwendung:https://www.flickr.com/photos/junepa/albums/72157714310793271
Quellenangabe: Wider§pruch

PM: Übergabe Verfassungsbeschwerde gegen Nukleare Teilhabe

Büchel/Karlsruhe, 13.5.2020

Am Montag, den 18.5.2020 reichen Aktivist*innen der Prozesskampagne Wider§pruch drei Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein.

Im September 2016 hatten sie gemeinsam mit sechs Mitstreiter*innen Bombenabwurfübungen am Atomwaffenstützpunkt Büchel in der Eifel verhindert. Für mehrere Stunden konnten die deutschen Pilot*innen nicht den Einsatz mit diesen Massenvernichtungswaffen trainieren.

Wegen ihrer Aktion Zivilen Ungehorsams wurden die Teilnehmer*innen wegen Hausfriedensbruch angeklagt und vom Amtsgericht Cochem bis hin zum Oberlandesgericht Koblenz zu 30 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt.

Dadurch steht jetzt der Weg frei für eine Verfassungsbeschwerde.

Alle drei Atomwaffengegner*innen rügen, dass durch die vorherigen Urteile das Völkerrecht gebrochen wird und ihr Grundrecht auf Würde („Die Würde des Menschen ist unantastbar“ Art.1,GG) verletzt würde. Der Weg zum BVerfG birgt die Hoffnung, dass von einem Richterspruch die Grundrechte der Kläger*innen wieder hergestellt werden und gleichzeitig die kontinuierliche Grundrechtsverletzung durch staatliche Organe durch das Vorbereiten eines Atomkrieges thematisiert wird. Das BVerfG wird sich dabei auch erneut mit der demokratiefördernden Wirkung des Zivilen Ungehorsams auseinandersetzen müssen.

Unterstützt werden sie von der Rechtsanwältin Anna Busl aus Bonn, Christian Mertens, Rechtsanwalt aus Köln und Holger Isabelle Jänicke vom Rechtshilfebüro Hamburg.

Die Prozesskampagne Wider§pruch hat sich 2018 gegründet, um die Prozesse solidarisch zu begleiten und im langen Atem gemeinsam bis zum BVerfG zu kommen. Im selben Jahr hatten zwei junge Frauen der Gruppe, Verfassungsbeschwerden eingereicht, die noch nicht abgelehnt wurden, eine Aktivistin hat ihre Geldstrafe als Ersatzfreiheitsstrafe in der JVA Hildesheim abgesessen.

Weitere Infos
Zu den bisherigen Gerichtsverhandlungen
Fotos der Go In Aktion 2016

Gerne stehen wir für Interviews im Vorfeld oder direkt am 18.5.20 vor Ort zur Verfügung.

Pressekontakt:
Katja Tempel
0160-44 00 206
Prozesskampagne Wider§pruch- vom Atomwaffenlager in den Gerichtssaal
widerspruch-atomwaffen@riseup.net
https://junepa.noblogs.org/aktionen/widerspruch/

Wider§pruch: Tagessätze zu verkaufen!

Wichtig: Alle Tagessätze sind verkauft! Bitte überweist kein Geld mehr an die Landesjustizkasse. Vielen Dank für eure großartige Unterstützung! Über Spenden auf unser Wider§pruch-Konto freuen wir uns weiterhin.

Inzwischen wurden die ersten Menschen rechtskräftig für die Go-In Aktion im September 2016 auf dem Fliegerhorst Büchel verurteilt. Hier damalige Pressemitteilung und ein Bericht.

Nachdem wir im Oktober 2017 in 1. Instanz vor dem Amtsgericht verurteilt wurden haben wir Berufung eingelegt und standen im September 2019 vor dem Landgericht Koblenz, wo die Berufung letzendlich zurückgewiesen wurde. Einige von uns haben Revision eingelegt, jedoch nicht alle. „Wider§pruch: Tagessätze zu verkaufen!“ weiterlesen

PM: Vor Gericht: Aktivisten gegen Atomtod

-Atomwaffengegner von Landgericht verurteilt

Koblenz, 26.09.2019, 10 Uhr

Am gestrigen Mittwoch, den 25.09.2019, wurden vier Friedensaktivist_innen vor dem Landgericht in Koblenz zu je 30 Tagessätzen verurteilt. Sie hatten im September 2016 die Startbahn des Atomwaffenlagers Büchel besetzt und sind nun in einer Berufungsverhandlung wegen Hausfriedensbruch verurteilt worden. Damit bestätigte das Landgericht das Urteil des Amtsgerichts Cochem, gegen das die Atomwaffengegner_innen Berufung eingelegt hatten. Die Verurteilten erklärten sich dennoch zufrieden mit der Verhandlung in Koblenz: „Wir konnten vor Gericht deutlich machen, dass unsere Aktion des Zivilen Ungehorsams gegen die Atomwaffen notwendig und legitim war“, sagt Ernst-Ludwig Iskenius, einer der Angeklagten. Die vier Angehörigen der Prozesskampagne Wider§pruch hatten 2016 mit anderen Aktivist_innen in einer kalkulierten Regelverletzung die regelmäßigen Flugübungen auf dem Fliegerhorst in Büchel gestört. Dort lagern US-amerikanische Atombomben, die im Konfliktfall von deutschen Soldat_innen an ihr Ziel geflogen werden sollen.
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Presseeinladung Atomwaffen vor Gericht

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchten wir Sie einladen, den Berufungsprozess gegen vier Atomwaffengegner*innen vor dem Landgericht Koblenz journalistisch zu begleiten. Am Mittwoch, den 25.9.2019 findet um 13.15 Uhr die Berufungsverhandlung wegen einer Gewaltfreien Aktion Zivilen Ungehorsams am Atomwaffenstandort Büchel/Eifel statt. Ab 12 Uhr wird die Prozesskampagne Wider§pruch mit vielen Interessierten eine Mahnwache vor dem Gericht abhalten.
„Presseeinladung Atomwaffen vor Gericht“ weiterlesen

Brief #5 von Clara: Nach der Entlassung

7.4.2019

In einem IC zwischen Koblenz und Lüneburg

Liebe Menschen,

jetzt ist es schon zwei Wochen her, dass ich im Gefängnis war.

Langsam komme ich wieder in „dieser Welt“ an. Obwohl ich nur eine Woche hinter Gittern war, ist es gar nicht so leicht, mit all den Erinnerungen im Gepäck gleich wieder in den Alltag einzutauchen. Gleichzeitig fühle ich mich durch meine Erfahrungen und all die Unterstützung auch bestärkt und freue mich über jeden Sonnenstrahl, jeden Schritt in Freiheit, jede Nachricht von euch. „Brief #5 von Clara: Nach der Entlassung“ weiterlesen

+++Atomwaffenprozess verschoben!+++

Der geplante Berufungsprozess der Prozesskampagne Wider§pruch in Koblenz findet nicht wie geplant am 10. April statt. Die Verhandlung wurde auf September verschoben. Wir halten euch auf dem Laufenden.

Claras Worte zur Haftentlassung

Clara ist heute – etwas früher als gedacht- um 10:30 aus der JVA Hildesheim entlassen worden. Reich an vielfältigen neuen Erfahrungen der Zwangsgesellschaft Gefängnis wird sie sich weiter für eine atomwaffenfreie Welt einsetzen.

Einige Worte, die so auch an die Presse gingen, findet ihr hier. Ein längerer Bericht folgt!

Ihre ersten Worte vor dem Gefängnis an Unterstützer*innen:

„Ich kämpfe weiter für eine herrschaftsfreie Welt. Gefängnisse und Atomwaffen sind beides Herrschaftsinstrumente, die ich ablehne.“

„Meine Solidarität gilt all jenen, die in- und außerhalb der Gefängnisse dieser Welt für Gerechtigkeit eintreten, aber keine Stimme haben.“

„Ich wünsche mir, möglichst viele der Unterstützer*innen an den Unrechtsorten dieser Welt zu sehen. Mit dem Einsatz von uns allen wird sich die Welt verändern.“

Clara Tempel (23) in ihren „Briefen aus dem Gefängnis“:

„Egal, ob in Büchel oder anderswo: Ziviler Ungehorsam und andere Formen des Widerstands sind notwendig, um zur nuklearen Abrüstung beizutragen.“

Zur Abschreckungs- und Einschüchterungslogik: „Die Logik, die hinter Knästen steht, scheint mir eine ähnliche zu sein, wie die, die hinter Atomwaffen steht. Es wird Zeit, beides hinter uns zu lassen.“

„Natürlich gab es auch im Gefängnis herausfordernde Momente. So wie der Moment, als wir auf der Startbahn den Soldaten mit Gewehren begegnet sind. Da haben wir begonnen zu singen. Ich glaube, es gibt fast immer einen Ausweg aus der Angst. Ungehorsam sein bedeutet für mich nicht, keine Angst zu haben, sondern die Angst huckepack zu nehmen und sie an einen Ort zu tragen, wo sie sich in Mut verwandeln kann.“

„Heute will ich Grüße nach Büchel schicken, wo in diesen Tagen die 20-wöchige Aktionspräsenz beginnt. Das ist eine Einladung an alle, die einmal ausprobieren möchten, wie sich Protest direkt am Unrechtsort anfühlt, oder die den Schritt zum Zivilen Ungehorsam gehen wollen. Oder an diejenigen, die sich – so wie ich – versprochen haben, in jedem Jahr mindestens eine Aktion in Büchel zu machen.“