Pressemitteilung
Büchel, 4.10.2017
Preisträger des Aachener Friedenspreises verurteilt – Ziviler Ungehorsam dringender denn je
Vor einem Jahr hatten die Aktivisten von JunepA mit Luftballons und Transparenten die Start- und Landebahn des Fliegerhorst Büchel besetzt. Sie sind heute vom Amtsgericht Cochem wegen Hausfriedensbruch zu 30 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt worden.
Die vier Angeklagten, unter ihnen zwei Studenten (22 und 24 Jahre), ein Kinderarzt (65 Jahre) und eine Hebamme (54 Jahre), beriefen sich auf den rechtfertigenden Notstand und auf ihre demokratische Pflicht. „Lebendige Demokratie braucht begrenzte Regelüberschreitungen“ so David Haase. Gleichzeitig stellten sie in Frage, ob militärisches Gelände überhaupt Privatgelände sei oder nicht eher als öffentliches Gelände eingestuft werden müsste, wo Proteste legal seien. Karen Semiramis Welhöner erklärte: „Das Go-In war die Fortsetzung einer Demonstration auf ein im Besitz der Bundesrepublik Deutschland befindlichen und damit öffentlichem Gelände“.