Repression nach Büchel-Blockade?

Die Aktionstage am Atomwaffenstandort Büchel sind kaum zwei Wochen vorbei, und schon geht es los: Viele Menschen aus der geräumten Blockade am Luzerather Tor (siehe den Artikel „Krieg beginnt hier – Atomwaffenstandort Büchel blockiert!“) haben Beschuldigtenanhörungsbögen der Polizei erhalten. Vorwurf ist der Straftatbestand der Nötigung.

Schon seit geraumer Zeit versuchen die Behörden Teilnehmer_innen an Sitzblockaden mittels dieses Vorwurfs zu kriminalisieren. Gerichtlich ist dies bisher immer wieder abgelehnt worden, trotzdem wird es immer wieder auf den Tisch gebracht – vermutlich aufgrund der abschreckenden Wirkung. Hintergedanke ist, Aktivist_innen Angst vor Strafverfolgung zu machen und damit ihr Handeln einzuschränken.

Wichtig: Wenn ihr eine Beschuldigtenvorladung der Polizei bekommen habt, müsst ihr darauf nicht reagieren! Weder antworten, noch erscheinen – es gibt keine Pflicht dazu! Kontaktiert stattdessen uns oder die Gewaltfreie Aktion Atomwaffen Abschaffen, damit wir uns gemeinsam eine Strategie überlegen können. Jede voreilige Aussage kann gegen euch und andere verwendet werden, und wirklich alles kann mensch im Gerichtssaal noch nachholen, nach Absprache mit einem_einer Anwält_in.

Die Wahrscheinlichkeit, nach einer Sitzblockade wegen Nötigung verurteilt zu werden, ist sehr gering. Eventuelle Prozesse lassen sich aber gut zur Öffentlichkeitsarbeit nutzen, um das Thema nochmal nach außen zu tragen. Die Aktion ist noch nicht vorbei, unser politisches Handeln endet nicht vor der Gerichtstür!

Wir werden unsere Prozesse, wenn es sie geben sollte, gemeinsam führen, und andere Personen beim Umgang mit den Repressionsorganen unterstützen. Unser Ziel ist, dass kein Mensch mit Repression alleine da steht!

Wir lassen uns von staatlicher Repression nicht einschüchtern!