Berufungsverfahren am 20.06.2018 vor dem Kölner Landgericht zur Banneraktion im Kölner Hauptbahnhof am 27.10.2016
PRESSEMITTEILUNG
Köln, 20.06.2018
Drei der Aktivist_innen des Jugendnetzwerks für politische Aktionen (JunepA), die am 27. Oktober 2016 eine Aktion im Kölner Hauptbahnhof gegen die Freihandelsabkommen durchgeführt hatten wurden heute am Landgericht Köln freigesprochen nachdem sie am 18.10.2017 in erster Instanz wegen Hausfriedensbruch zu je 40 Tagessätzen verurteilt worden waren.
Einer der Angeklagten zieht Bilanz: „Wir sind froh, dass das Gericht entschieden hat, dass unsere Aktion keinen Hausfriedensbruch darstellt und als eine legitime Form der Meinungsäußerung in einer Demokratie zu sehen ist.“
Die Berufungsverhandlung fand am Mittwoch den 20.06.2018 um 9:15 Uhr statt. Das Gericht war der Auffassung, dass der Tatbestand des Hausfriedensbruchs im vorliegenden Fall nicht erfüllt ist. Daher wurde das Urteil des Amtsgerichts aufgehoben und die Aktivisten freigesprochen. Das Urteil ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht rechtskräftig.
Zwei Kletternde hissten damals ein Banner an der Glasfassade im Kölner Hauptbahnhof auf dem groß zu lesen war: „Endstation für TTIP+CETA“. Sie protestieren damit gegen die Unterzeichnung von CETA, dem Freihandelsabkommen der EU mit Kanada, sowie gegen das Freihandelsabkommen TTIP mit den USA. Auch riefen sie dazu auf, sich an Aktionen in Brüssel anlässlich der 15. TTIP-Verhandlungsrunde zu beteiligen.
(Bilder: https://www.flickr.com/photos/130922786@N06/albums/72157675665902056)
Rund zwei Jahre später sind die Verhandlungen zum Freihandelsabkommen TTIP nach breiten Protesten zwar ausgesetzt worden, aber das Abkommen mit Kanada (CETA) steht kurz vor der Ratifizierung im Bundestag und Bundesrat. Das Netzwerk Gerechter Welthandel hat bei einer Konferenz am vergangenen Wochenende weitere Proteste angekündigt, um die Ratifizierung zu verhindern und für einen gerechten Welthandel zu streiten. (siehe auch: https://www.gerechter-welthandel.org/aktionskonferenz/presse/)