Am 18.9.17 wurde in Cochem gegen vier Aktivist_innen verhandelt, die vor einem Jahr mit fünf weiteren Aktivist_innen die Flugbahn des Fliegerhorstes Büchel besetzt haben, wo amerikanische Atomwaffen gelagert sind. Im Raum standen die Vorwürfe Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch.
Die Verhandlung, die ca. 3 Stunden gedauert hat, ist insgesamt sehr fair abgelaufen. Alle Seiten hatten ausführlich Zeit zu sprechen, auch wir konnten unsere Kritik an der Atomwaffenpolitik der Bundesregierung äußern. Es ist uns gelungen zu vermitteln, wie wir durch den Zaun des Militärgeländes gekommen sind – der Richter hat das Verfahren zur Sachbeschädigung eingestellt.
Ein Vorwurf steht jedoch immer noch im Raum: Der des Hausfriedensbruches. Wir sind zwar der Meinung, dass der Fliegerhorst kein häuslicher Bereich ist und bestreiten, dass es dort einen Frieden gibt, den wir hätten brechen können. Denn auf diesem Platz wird jeden Tag Krieg geübt. Doch wir bestreiten auch nicht, dass wir an dem Tag im September auf dem Militärgelände waren. Wir halten unsere Aktion Zivilen Ungehorsams für notwendiger und legitimer denn je. Über diese Thematik haben die vier Angeklagten auch Beweisanträge eingereicht. Um diesen die notwendige Aufmerksamkeit und Zeit einzuräumen, wurde ein neuer Verhandlungstermin festgelegt, an dem die Verhandlung fortgesetzt wird:
Am 4. Oktober um 14 Uhr am Amtsgericht Cochem. Wir freuen uns sehr, wenn ihr (wieder) mit dabei seid und die Angeklagten unterstützt. Denn gemeint sind mit diesem Verfahren wir alle.
Eine weitere Verhandlung wegen dieser Aktion steht am 18. Oktober an, wo gegen vier andere Aktivist_innen (unter anderem von JunepA) verhandelt wird. Die Verhandlung beginnt um 13.30 Uhr, auch dort sind wir auf eure Unterstützung angewiesen.
Das Verbrechen ist die Existenz von Atomwaffen – unser Widerstand ist nicht verhandelbar!