Claras Haftantritt

Clara Tempel hat am 21.03.2019 ihre #haftgegenatomwaffen im Gefängnis Hildesheim angetreten. Sie wurde von über 100 Menschen vor dem Haupttor der JVA verabschiedet.

Nach einem gemeinsamen Frühstück auf der #Mahnwache wurde Clara von ihren Unterstützer*innen an das Haupttor der Justizvollzugsanstalt Hildesheim begleitet. Gemeinsam fordern sie: „Atomwaffen abschaffen!“
Noch bis zu ihrer Entlassung am 28.03. werden die Menschen auf der Mahnwache direkt vor dem Gefängnis bleiben um gemeinsam zu zeigen: „Clara steht nicht alleine! Der Widerstand gegen Krieg und Atomwaffen ist vielfältig und bunt.“

PM:


Sehr geehrte Redaktionen,

soeben hat die 23-jährige Clara Tempel wegen ihrer Aktionen gegen Atomwaffen eine einwöchige Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt Hildesheim (Godehardsplatz 7, 31134 Hildesheim) angetreten.

Unten und angehängt finden Sie dazu unsere Pressemitteilung. Im Anhang finden Sie auch weitere Informationen zu Clara Tempel, einen Brief von ihr an Unterstützer*innen sowie Hintergrundinformationen zu den Atombomben in der Eifel, der deutschen Atomwaffen-Politik, Atomwaffen und Völkerrecht sowie dem Rechtfertigenden Notstand. Schauen Sie gern dort rein! „“ weiterlesen

Wider§pruch: Tagessätze zu verkaufen!

+++ Update 17.01.19: Die offenen Tagessätze  wurden mittlerweile alle bezahlt vielen Dank dafür!!!+++

Inzwischen wurden die ersten Menschen rechtskräftig für die Go-In Aktion im September 2016 auf dem Fliegerhorst Büchel verurteilt. Hier damalige Pressemitteilung und ein Bericht.

Nachdem wir im Oktober 2017 in 1. Instanz vor dem Amtsgericht verurteilt wurden haben wir Berufung eingelegt und standen April 2018 vor dem Landgericht Koblenz, wo die Berufung letzendlich zurückgewiesen wurde, wie auch die darauffolgende Revision. Deshalb haben wir uns entschieden, eine Verfassungsklage einzureichen: Hier die Pressemitteilung dazu.

Das bedeutet aber auch, dass nun die ersten Verurteilungen zu je 30 Tagessätzen rechtskräftig sind und wir Kostenrechnungen bekommen haben. Und hier kommt ihr in’s Spiel: wir verkaufen unsere Tagessätze und freuen uns wenn viele verschieden Überweisungen an die Landesjustizkasse Mainz mit je einem Tagessatz eingehen. Aus Solidarität und um auch hier aufzuzeigen, dass viele Menschen hinter uns stehen.
„Wider§pruch: Tagessätze zu verkaufen!“ weiterlesen

Bericht vom Büchel-Prozess: Der Mut zweier junger Atomwaffengegnerinnen vor Gericht

Im Dunkel eines frühen Herbst-Morgens schreiten sie zu neunt über die riesige Asphalt-Fläche. Erschreckend und dennoch kaum vorstellbar, dass von dieser Startbahn des Fliegerhorsts Büchel mitten in der idyllischen Eifel aus regelmäßig der Massenmord geübt wird. Sie sind hier, um den Abwurfübungen durch die Bundeswehr-Atombomber einen Riegel vorzuschieben. Deren Start wollen sie zumindest für einige Stunden verhindern, dem entmenschlichten Übungsbetrieb ihre Präsenz auf der Startbahn entgegensetzen. Ihre Transparente verschwinden fast auf dem endlosen Rollfeld, dann holen sie Luftballons hervor.

„Bericht vom Büchel-Prozess: Der Mut zweier junger Atomwaffengegnerinnen vor Gericht“ weiterlesen

Pressemitteilung: Atomwaffen – Friedenspreisträgerinnen verurteilt

Büchel/Koblenz 12.04.2018.

Zwei junge Atomwaffengegnerinnen der Prozesskampagne „Wider§pruch – Vom Atomwaffenlager bis in den Gerichtssaal“ sind heute im Berufungsverfahren am Landgericht Koblenz wegen Hausfriedensbruch zu 30 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt worden. Im September 2016 hatten sie und sieben weitere Mitstreiter_innen die Start- und Landebahn des Atombombenstützpunktes Büchel (Eifel) mit Transparenten,
Luftballons und ihrer bloßen Anwesenheit auf dem Militärgelände besetzt.

Die zweieinhalb Stunden im Gericht gingen den etwa vierzig Prozessbeobachter_innen unter die Haut. In dem berührenden Prozess machten die Angeklagten ihr Recht auf eine atomwaffenfreie Welt und ihr Recht auf Widerstand gegen die Rechtsbrüche der Bundesregierung geltend. Der Kölner Anwalt Christan Mertens bekräftigte eindrücklich ihr Recht auf Notwehr angesichts der Gefahr der Atomwaffen. Die beiden Aktivistnnen Clara Tempel (22) und Ronja B. (20) sind so trotz des Urteils ermutgt,
ihre gewaltfreien Störaktonen vor Gericht, auf der Straße und im Fliegerhorst Büchel fortzusetzen. „Pressemitteilung: Atomwaffen – Friedenspreisträgerinnen verurteilt“ weiterlesen

Prozesstermin 12.4. – Infobrief Wider§pruch

Wider§pruch Infobrief April 2018
Hallo liebe Leute,
jetzt ist es so weit. Die Berufungsprozesse beginnen.
Am Donnerstag, 12. April 2018 um 9:00 Uhr am Landgericht Koblenz
(Sitzungssaal 137, 1. OG, Karmeliterstraße 14)

Hier lest ihr:
1. Erster Berufungsprozess – Wir brauchen euch!
2. öffentliche Abendveranstaltung, 11.April 2018 in Koblenz
3. Anreise, Unterkunft

1. Gerichtsverhandlung in Koblenz
Nächste Woche ist es soweit. Trotz Antrags auf Verlegung und ungenügender Frist zur Vorbereitung der Prozessführung für unseren Anwalt (bisher hat er noch keine Akteneinsicht) findet jetzt unsere eingeforderte Berufungsverhandlung statt. Dazu kommt es, weil wir das Urteil vom Amtsgericht Cochem nicht akzeptiert und einen begründeten Widerspruch schriftlich eingelegt haben. Vor der Jugendgerichtskammer werden Clara und Ronja stehen.
Für die Gerichtsverhandlung möchten wir euch einladen:

  • Kommt um 8 Uhr vor das Gericht und beteiligt euch an der MahnwacheSeid „Zeug_innen“ im Gerichtssaal und zeigt mit eurer Anwesenheit, dass hinter uns eine ganze Anti-Atomwaffen-Bewegung steht (bzw. sitzt)

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PRESSEMITTEILUNG: Atomwaffen in Deutschland: Friedenspreisträger erneut vor Gericht

PRESSEMITTEILUNG
Atomwaffen in Deutschland: Friedenspreisträger erneut vor Gericht
Büchel/Koblenz 28.03.2018.

Kurz nach den bundesweiten Ostermärschen für eine friedliche Weltgesellschaft stehen am 12. April die jungen FriedensaitvistInnen Clara Tempel und Ronja B. für ihre
Aktionen des Zivilen Ungehorsams vor dem Landgericht Koblenz. Zusammen mit anderen MitstreiterInnen des Jugendnetzwerkes für politsche Aktionen (JunepA) haben sie im September 2016 die Start- und Landebahn des Atomwaffenstützpunites Büchel in Rheinland-Pfalz besetzt. Mit der
gewaltfreien Aktion wollten die AitvistInnen das Üben der Bundeswehrsoldaten für den Atombombenabwurf stören und auf die aktuelle Aufrüstung durch den Austausch der zwanzig in Büchel stationierten US-Atombomben mit einer zielgenaueren Version aufmerksam machen.
Nachdem sie im Oktober 2017 vom Amtsgericht Cochem zu 30 Tagessätzen Geldstrafe wegen Hausfriedensbruch verurteilt wurden, haben sie Berufung eingelegt. „Es ist unverständlich, warum die Vorbereitung eines Nuklearkrieges in Deutschland rechtlich ohne Folge bleibt, unser basisdemokratischer Widerstand aber abgeurteilt wird,“ meint die 22-jährige Clara Tempel. Sie beruf sich auf den Rechtfertigenden Notstand und das Völkerrecht. „Wir sind alle in der Pflicht, gegen solches Unrecht
Widerstand zu leisten. Das gilt erst recht, seitdem Deutschland die Verhandlungen zum UN-Atomwaffenverbotsvertrag im vergangenen Jahr schlicht boykotiert hat.“ Deutschland handelt mit der Stationierung von Atomwaffen laut einem Gutachten des Internationalen Gerichtshofes von 1996
völkerrechtswidrig. Seit 2010 bleibt ein fraktionsübergreifender Bundestagsbeschluss ohne jegliche Folgen, der den Abzug der Atomwaffen aus Deutschland fordert. „Wenn die politsche Klasse hier so deutlich versagt, bleibt mir als Bürgerin nichts weiter, als unser Schicksal selbst in die Hand zu nehmen,“ stellt Clara Tempel ihre eindeutige Meinung dar.
Am 1. September 2017 wurde JunepA für ihr Engagement der Aachener Friedenspreis verliehen. Im vergangenen Dezember wurde der Internationalen Kampagne für die Abschaffung der Atomwaffen (ICAN) der Friedensnobelpreis verliehen.
__________
Der Berufungsprozess der zwei zum Aktionszeitpunkt unter 21-Jährigen am 12. April ab 9:00 Uhr am
Landgericht Koblenz ist öfentlich (Sitzungssaal 137, 1. OG, Karmeliterstraße 14). Sie sind herzlich dazu
eingeladen, den Prozess in Ihre Berichterstatung mit aufzunehmen sowie von vor Ort zu berichten.
Ein Prozesstermin für die weiteren vier Angeklagten steht bislang noch nicht fest.

Weitere Presseinformationen (Porträts, Hintergrundinformationen) gibt es hier (bei Anzeigeproblemen im aktuellen Firefox einfach herunterladen und offline betrachten)

PM – Prozess Thema: Atomwaffen, Büchel, 18.10.2017

Trotz Friedensnobelpreis Verurteilung von Atomwaffengegner*innen

Heute wurden vor der Jugendkammer des Amtsgerichts Cochem vier Aktivist_innen zu 30 Tagessätzen Geldstrafe wegen Hausfriedensbruch verurteilt. Sie waren im letzten Jahr bei einer von JunepA (Jugendnetzwerk für politische Aktionen) initiierten Anti-Atomwaffen Aktion auf dem Fliegerhorst in Büchel dabei, an der acht Aktivist_innen beteiligt waren. Das Gericht hatte jedoch entschieden aufgrund des Alters der Aktivist*innen (vier Personen sind zum Zeitpunkt der Aktion unter 21 gewesen) an zwei Terminen zu verhandeln. Am 04.10. entschied das Cochemer Amtsgericht in der selben Sache schon über vier weitere Aktivist*innen. Sie erhielten dasselbe Urteil.

Eine der Verurteilten, Clara Tempel, sagte in ihrer Einlassung: „Ich habe am 12. September 2016 die Landebahn des Fliegerhorstes Büchel besetzt. Dass ich zu diesem Zeitpunkt an diesem Ort war, war kein Zufall und kein Versehen. Ich habe mir diesen Ort bewusst ausgesucht, um dort zu stören.“
„PM – Prozess Thema: Atomwaffen, Büchel, 18.10.2017“ weiterlesen

PM: Friedenspreisträger verurteilt

Pressemitteilung

Büchel, 4.10.2017

Preisträger des Aachener Friedenspreises verurteilt – Ziviler Ungehorsam dringender denn je

Vor einem Jahr hatten die Aktivisten von JunepA mit Luftballons und Transparenten die Start- und Landebahn des Fliegerhorst Büchel besetzt. Sie sind heute vom Amtsgericht Cochem wegen Hausfriedensbruch zu 30 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt worden.

Die vier Angeklagten, unter ihnen zwei Studenten (22 und 24 Jahre), ein Kinderarzt (65 Jahre) und eine Hebamme (54 Jahre), beriefen sich auf den rechtfertigenden Notstand und auf ihre demokratische Pflicht. „Lebendige Demokratie braucht begrenzte Regelüberschreitungen“ so David Haase. Gleichzeitig stellten sie in Frage, ob militärisches Gelände überhaupt Privatgelände sei oder nicht eher als öffentliches Gelände eingestuft werden müsste, wo Proteste legal seien. Karen Semiramis Welhöner erklärte: „Das Go-In war die Fortsetzung einer Demonstration auf ein im Besitz der Bundesrepublik Deutschland befindlichen und damit öffentlichem Gelände“.

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