Pressemitteilung: Atomwaffen – Friedenspreisträgerinnen verurteilt

Büchel/Koblenz 12.04.2018.

Zwei junge Atomwaffengegnerinnen der Prozesskampagne „Wider§pruch – Vom Atomwaffenlager bis in den Gerichtssaal“ sind heute im Berufungsverfahren am Landgericht Koblenz wegen Hausfriedensbruch zu 30 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt worden. Im September 2016 hatten sie und sieben weitere Mitstreiter_innen die Start- und Landebahn des Atombombenstützpunktes Büchel (Eifel) mit Transparenten,
Luftballons und ihrer bloßen Anwesenheit auf dem Militärgelände besetzt.

Die zweieinhalb Stunden im Gericht gingen den etwa vierzig Prozessbeobachter_innen unter die Haut. In dem berührenden Prozess machten die Angeklagten ihr Recht auf eine atomwaffenfreie Welt und ihr Recht auf Widerstand gegen die Rechtsbrüche der Bundesregierung geltend. Der Kölner Anwalt Christan Mertens bekräftigte eindrücklich ihr Recht auf Notwehr angesichts der Gefahr der Atomwaffen. Die beiden Aktivistnnen Clara Tempel (22) und Ronja B. (20) sind so trotz des Urteils ermutgt,
ihre gewaltfreien Störaktonen vor Gericht, auf der Straße und im Fliegerhorst Büchel fortzusetzen.

„Weder der parteiübergreifende Bundestagsbeschluss 2010 noch der im letzten Jahr von über 120 Staaten beschlossene Atomwaffenverbotsvertrag beeindruckten die Bundesregierung leider im Geringsten,“ so Tempel. „Es ist erschreckend, wie skrupellos sie gegen das Völkerrecht verstößt. Gemeinsam werden wir daher neue Aktonen vorbereiten, neue Kraft schöpfen, neue Menschen mitnehmen auf die Militärgelände, in die Gerichtssäle und zu den Unrechtsorten dieser Welt,“ machte Tempel bereits im Verhandlungssaal deutlich. Ronja B. ergänzte in ihrem Schlussplädoyer, dass es „unsere demokratsche und moralische Pficht ist, einzuschreiten und solches Unrecht nicht einfach hinzunehmen, sondern sich ihm in den Weg zu stellen. Das Verbrechen ist die Existenz der Atomwaffen und nicht unser Widerstand dagegen.“

Im Anschluss an das Urteil in dem Berufungsverfahren haben sie daher angekündigt, in Revision zu gehen und sich dabei weiter auf das Völkerrecht und den Rechtfertgenden Notstand zu berufen. „Leider hat das Gericht heute den Mut vermissen lassen, sich inhaltlich mit der allgegenwärtgen Gefahr und Völkerrechtswidrigkeit der Atomwaffen auseinanderzusetzen. Angesichts der sich zuspitzenden Weltlage auch durch die jüngsten Drohungen von US-Präsident Trump gehen wir davon aus, dass Aktonen wie unsere immer wichtger und damit auch anerkannt werden,“ so Clara Tempel nach dem Urteil.

Auf dem Fliegerhorst Büchel in der Eifel werden etwa zwanzig US-amerikanische Atombomben gelagert, ab 2020 ist eine Aufrüstung mit modernisierten Nuklearwaffen geplant. Für den Abwurf der Massenvernichtungswaffen führen Bundeswehrsoldat_innen dort regelmäßig völkerrechtswidrig Flugübungen durch.
Ihre Aktion haben die Aktivist_innen im Rahmen des Jugendnetzwerks für politsche Aktionen (JunepA) durchgeführt.

Am 1. September 2016 wurde JunepA der Aachener Friedenspreis verliehen. Zudem wurde im vergangenen Dezember der Internationalen Kampagne für die Abschaffung der Atomwaffen (ICAN) der Friedensnobelpreis verliehen.
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Ein Prozesstermin für die weiteren vier Angeklagten Karen W. (24), Katja Tempel (55), Ernst-Ludwig Iskenius (65) und David Haase (23) steht bislang noch nicht fest.

6 Antworten auf „Pressemitteilung: Atomwaffen – Friedenspreisträgerinnen verurteilt“

  1. Liebe mutige Friedensfreunde,ich möchte gern Eure kleinen „Postkarten“ in unserer Hausarztpraxis auslegen ,ua auch als Grundlage zur Diskussion mit ausgewählten Patienten.Als IPPNW-Mitglied kann ich Euch nur bedingungslos unterstützen.Leider hat die Wahrheit keine Lobby,wobei Lobbyismus verwerflich genug ist -s PM Zeitschrift 08/2018. Ich möchte Euch um die Übersendung von 20 Eurer Postkarten bitten :GPraxis Riechardt/Lutze ,Wilhelmsdorferstr.57 ,14776 Brandenburg .
    Gleichzeitig bitte ich um die jeweilige Jahresspendenbescheinigung für den ausgelösten monatlichen Spendenbetrag von 20 Euro.

  2. Liebe Clara, liebe Ronja,

    ich konnte leider nicht zum Prozess kommen. Aber laut Presseartikel waren ja viele Menschen da. Wäre schön gewesen, wenn die Richterin euren Mut gehabt hätte.
    Gut, dass ihr nicht aufgebt.
    Grüße
    Wolfgang

  3. Ich schließe mich dem Dank an Clara und Ronja an, werde auch noch etwas auf das mir schon bekannte Konto überweisen. Leider konnte ich nicht zum Prozess kommen, wohne zu weit weg. Ich hoffe noch, dass mein Alter (82) mich nicht daran hindern wird, an einer solchen Aktion teilzunehmen. Jeder Tag lehrt mich, dass es nötig ist.

  4. Guten Tag Otto Kellner,
    vielen Dank für die schönen Worte!
    Bei Spenden für die Prozesskostenhilfe nutzen wir folgendes Konto:
    KURVE Wustrow, Verwendungszweck: Wider§pruch,
    IBAN: DE 23 4306 0967 2041 6468 01
    BIC: GENODEM1GLS
    GLS Gemeinschaftsbank

  5. Guten Tag Clara Tempel und Ronja B.!
    Herzlichen Dank für euren Mut und euren Einsatz, der angesichts der Entwicklung dieser Tage so unersetzlich ist. Ich möchte Euch gern direkt etwas Geld spenden im Sinn einer Prozesskostenhilfe für das gegen Euch gerichtete Verfahren. Kann ich dafür die auf dieser Seite verwendete Konto-Nr. verwenden? Verwendungszweck?
    Mit freundlichen Grüßen
    Dr. Otto Kellner
    Auf der Bach 14
    56459 Willemrod

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