Bericht vom Büchel-Prozess: Der Mut zweier junger Atomwaffengegnerinnen vor Gericht

Im Dunkel eines frühen Herbst-Morgens schreiten sie zu neunt über die riesige Asphalt-Fläche. Erschreckend und dennoch kaum vorstellbar, dass von dieser Startbahn des Fliegerhorsts Büchel mitten in der idyllischen Eifel aus regelmäßig der Massenmord geübt wird. Sie sind hier, um den Abwurfübungen durch die Bundeswehr-Atombomber einen Riegel vorzuschieben. Deren Start wollen sie zumindest für einige Stunden verhindern, dem entmenschlichten Übungsbetrieb ihre Präsenz auf der Startbahn entgegensetzen. Ihre Transparente verschwinden fast auf dem endlosen Rollfeld, dann holen sie Luftballons hervor.

Auf dem Luftwaffenstützpunkt Büchel sind rund zwanzig US-amerikanische Atombomben in über das Gelände verstreuten Hangars heute, im Jahr 2018, einsatzbereit stationiert. Obwohl das Gelände also ein Hochsicherheitsbereich sein sollte, damit niemand diese so unglaublich gefährlichen Waffen entwendet, werden sie über eine Stunde hinweg nicht entdeckt. Ein weiterer Irrsinn der Gefahren und Unwägbarkeiten, die Atomwaffen zwangsläufig mit sich bringen?

Die Aktion rückt den nuklearen Wahnsinn wieder in die Aufmerksamkeit, bundesweit greift die Presse den Go-In auf. Dem Jugendnetzwerk für politische Aktionen JunepA, dem sechs der neun Aktivist_innen auf dem Rollfeld angehören, wird in der Folge für diese und viele weitere ähnliche Aktionen der Aachener Friedenspreis verliehen. Im Dezember 2017 bekommt die Internationale Kampagne für die Abschaffung der Atomwaffen (ICAN) gar den Friedensnobelpreis verliehen.

Anderthalb Jahre nach der Aktion, am 12. April 2018 im Verhandlungssaal des Landgerichtes Koblenz: Mit knapp vierzig weiteren Zuschauer_innen beobachte ich die beiden jungen Atomwaffengegner_innen Clara Tempel und Ronja B., wie sie auf der Anklagebank sitzen. Aber sie streiten nichts ab, weisen nichts von sich. Sie sagen klar und deutlich, was sie damals getan haben. Statt in die Defensive zu gehen, klagen sie offensiv die Völkerrechtsbrüche der Bundesregierung an. Erklären der Richterin, warum sie diese Aktion durchgeführt haben, warum sie es wieder tun werden. Sind überzeugt: Der Notstand durch die allgegenwärtige Gefahr der Atomwaffen recht­fertigt ihre Aktion.

Wir alle sind bedroht durch die Atombomben in Büchel und überall. Nicht nur der Einsatz von Atom­bomben ist völkerrechtswidrig, auch dessen Androhung. Aber ist sie nicht genau das, die Atomare Abschreckung, die angesichts von Trump, Putin und Kim-Jong Un, aber eben auch der uneinsichtigen Bundesregierung unter Merkel wieder ihren Mantel der Angst und des Schreckens über uns alle ausbreitet? Die jüngst im Nuclear Posture Review aktualisierte nukleare Einsatz­planung der USA macht deutlich, dass sie schon bei mittleren nicht-nuklearen Angriffen auf die Zivilbevölkerung oder Infrastruktur von Partnerländern die Reaktion mit Atomwaffen in Betracht ziehen. Die Gefahr der Atomwaffen wächst mit der Unberechenbarkeit derer, die sie kontrollieren.

Jeder Aufstieg eines Tornado-Kampffliegers zur Übung eines Atombomben-Abwurfs in Büchel ist also eine Drohung gegenüber den „Feinden“ Deutschlands und der NATO – und damit auch gegenüber jeder_m von uns, da eine atomare Explosion von der Dimension der Bücheler Atombomben immer weltweite Auswirkungen hat, die Gegenreaktion noch nicht einmal einberechnet. Doch ist bereits diese Drohung laut der in Deutschland direkt gültigen Charta der Vereinten Nationen ein Angriff auf jeden von uns. Sich gegen Angriffe zu wehren, sollte legal sein – und ist es auch. Die beiden Aktivist_innen haben ihr Recht auf Notwehr geltend gemacht.

Wir müssen nicht einfach zuschauen im Spiel der großen Mächte. Wenn mehr Menschen so handeln würden wie sie, wenn monatlich, wöchentlich, gar täglich Menschen die Atombomben-Übungen unterbrechen würden, dann würden die Bomben nicht mehr lange in Büchel lagern, würde der Einsatz der Massenvernichtungswaffen nicht länger völkerrechtswidrig mit Deckung der Bundes­regierung geübt.

Zwei Stunden lang dauert die berührende Verhandlung. Clara und Ronja, aber auch ihr Anwalt bringen die Absurdität der Atomwaffen und die Rechtfertigung solcher Aktionen immer wieder so gut auf den Punkt, dass es unter die Haut geht. Gänsehautmoment im Gericht, so beschreiben es einige aus dem Publikum nachher.

Das Gericht hat jedoch den Mut vermissen lassen, sich inhaltlich mit der Gefahr der Atomwaffen auseinanderzusetzen. Den Bundeswehr-Kommandanten vom Fliegerhorst hat die Richterin trotz seiner lückenhaften Aussagegenehmigung ohne eine Antwort auf Fragen über die Atombomben auf dem Fliegerhorst entlassen.

Die Richterin hat zwar zugegeben, dass die Bundesregierung hier wohl gegen das Völkerrecht verstößt. Auch, dass Demonstrationen bei diesem Thema ignoriert werden, Ziviler Ungehorsam also mitunter das „mildeste Mittel“ ist. Als sie das in dieser Berufungsverhandlung bestätigte Urteil auf 30 Tagessätze Geldstrafe wegen Hausfriedensbruch verliest, begründet sie es nur äußerst knapp: die Atomwaffen würden keine gegenwärtige Gefahr darstellen, damit sei die Aktion keine Notwehr, auch gäbe es keinen Notstand, welcher die Startbahn-Besetzung rechtfertigt.

Wie froh wären wir alle wohl, wenn sie recht hätte. Die täglichen Übungen in Büchel, Trumps Drohungen Richtung Russland und Nordkorea und der anhaltende Boykott des Atomwaffen­verbots­vertrags durch die Bundesregierung sprechen eine andere Sprache.

Wir lassen uns nicht lähmen von der Angst. Im Gegenteil.

Allerdings wurde der normale politische Weg über Demonstrationen, Petitionen und politische Beschlüsse schon so häufig begangen, dass er mittlerweile einer viel befahrenen Straße gleicht. Selbst einen parteiübergreifenden Bundestagsbeschluss von 2010 ignoriert die Bundes­regierung schlichtweg. Es macht also kaum Sinn, sich hierhin zu wenden: Die Staatsgewalt ist nicht nur offensichtlich untätig, sie begeht den Rechtsbruch in diesem Fall schlicht selbst.

Daher haben sich sechs der Aktivist_innen von der Startbahn mit Unterstützung von JunepA zur Prozesskampagne „Wider§pruch – Vom Atomwaffenlager bis in den Gerichtssaal“ zusammen­geschlossen. Sie werden weiter vor Gericht, auf der Straße und im Fliegerhorst die Völkerrechts­widrigkeit der Massenvernichtungswaffen thematisieren. Schlussendlich wollen sie ein Umdenken und Einlenken der politischen Klasse erzwingen. Die vier weiteren „Angeklagten“ Katja Tempel, Karen W., David Haase und Ernst-Ludwig Iskenius werden demnächst in einem weiteren Prozess vor dem Landgericht den Staat mit seiner Scheinheiligkeit konfrontieren. Clara Tempel und Ronja B. haben bereits angekündigt, Revision einzulegen und ihren Prozess damit in die dritte Instanz zu tragen.

Ich warte noch auf Richter_innen, die ähnlich mutig sind wie sie. Es gibt zahlreiche Beispiele dafür, bei denen solche Aktionen im Laufe der Zeit immer häufiger und schließlich legal gesprochen wurden: ob bei den Pershing-II-Atomraketen in Mutlangen oder der Bürgerrechtsbewegung in den USA.

Das Verbrechen ist die Existenz der Atomwaffen, nicht unser Widerstand dagegen.
Wir alle sollten uns dem Unrecht der Atomwaffen entgegenstellen.
Wir alle sollten solchen Mut zeigen.
Wir alle sollten aktiv werden.

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Unterstützungsmöglichkeiten und weitere Informationen zu der Prozesskampagne „Wider§pruch – Vom Atomwaffenlager bis in den Gerichtssaal“ sind zu finden unter http://junepa.blogsport.eu/aktionen/widerspruch/aktuelles/