Pressemitteilung

Bützow, 8.12.22

Für eure Kriege zahle ich nicht“ – 20 Tage Haft für Friedensaktivisten

Am heutigen Donnerstag, den 8. Dezember 2022 tritt der Arzt Ernst-Ludwig Iskenius aus Lübtheen eine 20-tägige Erzwingungshaft wegen einer antimilitaristischen Aktion an.

Im Rahmen der „Gewaltfreien Aktion Gefechtsübungszentrum abschaffen“ (GA GÜZ abschaffen) hatten 20 Kriegsgegner*innen im Sommer 2020 das Gefechtsübungszentrum Heer (GÜZ) in der Altmark unerlaubt betreten und das ehemalige Dorf Salchau besetzt. Sie blieben mehr als 30 Stunden. Während dieser Zeit musste der Übungsbetrieb auf dem Platz eingestellt werden. Die Aktivist*innen hatten mit ihrer Aktion die sofortige Schließung des GÜZ und die Beendigung aller Auslandseinsätze der Bundeswehr gefordert. Die Bundeswehr erwirkte ein Bußgeld von 500€.

Das „Gefechtsübungszentrum Heer“ nördlich von Magdeburg ist mit seinen 232 km² und der genutzten Technik einer der modernsten Truppenübungsplätze Europas. Soldat*innen aus vielen NATO-Ländern werden dort auf ihre Auslandseinsätze vorbereitet, selbst Häuserkampf wird dort geübt. Alle deutschen Soldat*innen, die in Auslandseinsätze gehen, durchlaufen auf diesem Truppenübungsplatz ein spezifisches Trainingsprogramm zur Ausbildung an den modernsten, tödlichen Waffen, die die Bundeswehr besitzt. Seit Jahren gibt es schon Proteste dagegen.

Auf die Aufforderung der Staatsanwaltschaft Bonn das Bußgeld zu bezahlen, begründete Iskenius seine Weigerung mit einem Gewissenskonflikt. Als Kompromiss bot er eine Zahlung des Bußgeldes an Connection e.V. an. Dieser Verein unterstützt Kriegsdienstverweigerer*innen und Deserteur*innen u.a. aus der Ukraine und Russland. Auf diesen Vorschlag ist weder das Amtsgericht, noch die Staatsanwaltschaft eingegangen und haben nun Erzwingungshaft angeordnet.

Der 70-jährige Arzt erklärt: „Angesichts der sich zuspitzenden Kriegsgefahr, der Verletzung des Friedensgebotes des Grundgesetzes durch Waffenlieferungen in ein Kriegsgebiet und die Vernachlässigung Ziviler Konfliktlösungstrategien werde ich jegliche Zahlungen an die „staatliche Kriegskasse“ aus Gewissensgründen verweigern, um weiterhin Mensch mit kritischen Verstand zu bleiben. Ich kann nicht noch ihre Kriege mitzahlen, für die es keine Legitimation gibt. Ich werde meinen Gefängnisaufenthalt dazu nutzen, meinen Protest gegen den gegenwärtigen Kriegskurs weiter hörbar zu machen.“

Zahlreiche Unterstützer*innen begleiteten ihren politischen Weggefährten beim heutigen Haftantritt in der JVA Bützow (Mecklenburg-Vorpommern). Auch vor dem AG Bonn, dem Gericht, dass die Verurteilung ausgesprochen hat, versammeln sich heute Pazifist*innen zu einer Protestmahnwache. Weitere Mahnwachen, u.a. am 14.12.vor der JVA sind geplant.

Hinweise zur Redaktionsplanung:

  • Für Interviews während der Haft oder nach der Entlassung steht Herr Iskenius gerne zur Verfügung. Absprache im Vorfeld über Pressekontakt erbeten.

Pressekontakt:

Katja Tempel, 0160- 44 00 206

kontakt@gewaltfreie-aktion-guez-abschaffen.de

Weitere Infos/ Presseartikel:

PM der Aktion: 18.9.20 Truppenübungsplatz besetzt!

Infoblatt_Militaer_und_Krieg

https://www.european-news-agency.de/politik/friedensaktivist_geht_fuer_20_tage_ins_gefaengnis-85302/

https://anfdeutsch.com/menschenrechte/friedensaktivist-geht-fur-20-tage-ins-gefangnis-35350

https://www.nd-aktuell.de/artikel/1169206.friedensbewegung-kein-justizopfer.html

https://twitter.com/IPPNWgermany/status/1600835118037602307

https://www.imi-online.de/2022/12/06/antimilitarist-in-erzwingungshaft/

https://www.laut-werden.de/v/356?seite=#artikel

http://www.offeneheide.de/

https://www.antimilitaristisches-buendnis-wendland.de/texte/aufrecht-gegen-repressionen/

Willkommen bei uns zu Haus (brot-und-rosen.de)

Spendenaufruf

Wir brauchen eure/ deine Unterstützung!
Spendenaufruf GÜZ
Liebe Menschen,

Wer sind wir?
Wir, das sind 20 Aktivist_innen von JunepA, der Bürgerinitiative OFFENe HEIDe, der IPPNW und der Musik-Aktionsgruppe Lebenslaute .

Was haben wir getan?
Wir haben in den frühen Morgenstunden des dritten Oktobers 2018, die Übungsstadt der Bundeswehr Schnöggersburg besetzt. Diese befindet sich im Gefechtsübungszentrum (GÜZ) in der Colbitz-Letzlinger-Heide, die als Truppenübungsplatz genutzt wird. Wir haben dem Gefechtsübungszentrum ein Friedensübungszentrum entgegengesetzt – weil Frieden das ist, was wir üben müssen und nicht Krieg. Es wurde ein Haus in der Stadt Schnöggersburg umgewidmet und mit bunten Bannern geschmückt, mit Straßenmalkreide wurde die Hauswand gestaltet. Zusätzlich dazu wurden Straßenschilder umbenannt.
Unter folgendem Link gibt es Fotos von der Aktion: https://www.flickr.com/photos/junepa/albums/72157696155358900

Warum brauchen wir Unterstützung?
Die Aktivist_innen haben inzwischen alle unterschiedlich hohe Bußgeldbescheide bekommen. Einige von uns haben sich aus persönlichen Gründen entschlossen diese zu bezahlen, andere werden einen Prozess in Bonn führen. Wir wollen uns gegenseitig unterstützen und die Prozesse nutzen um mehr Öffentlichkeit zu erreichen, das kostet Geld und viel Arbeitsaufwand.
„Spendenaufruf“ weiterlesen

Bundeswehr mit Kriminalisierungsversuch gescheitert

Das Verfahren gegen einen Friedensaktivisten wurde heute (12.11.) eingestellt. Vor dem Prozess am Amtsgericht Bonn haben wir eine Mahnwache gehalten um auf das Unrecht, dass in Schnöggersburg und auf dem restlichen Truppenübungsplatz geschieht, aufmerksam zu machen.
Vor Gericht wurde in der Einlassung des Beschuldigten erklärt, weshalb es notwendig ist an Orten wie diesen zu demonstrieren. Wir können nicht dabei zusehen, wie Rheinmetall zusammen mit der Bundeswehr Krieg übt und davon auch noch profitiert.

PM: Gegen TTIP und CETA geklettert: Aktivisten freigesprochen!

Berufungsverfahren am 20.06.2018 vor dem Kölner Landgericht zur Banneraktion im Kölner Hauptbahnhof am 27.10.2016

PRESSEMITTEILUNG
Köln, 20.06.2018

Drei der Aktivist_innen des Jugendnetzwerks für politische Aktionen (JunepA), die am 27. Oktober 2016 eine Aktion im Kölner Hauptbahnhof gegen die Freihandelsabkommen durchgeführt hatten wurden heute am Landgericht Köln freigesprochen nachdem sie am 18.10.2017 in erster Instanz wegen Hausfriedensbruch zu je 40 Tagessätzen verurteilt worden waren.

Einer der Angeklagten zieht Bilanz: „Wir sind froh, dass das Gericht entschieden hat, dass unsere Aktion keinen Hausfriedensbruch darstellt und als eine legitime Form der Meinungsäußerung in einer Demokratie zu sehen ist.“

Die Berufungsverhandlung fand am Mittwoch den 20.06.2018 um 9:15 Uhr statt. Das Gericht war der Auffassung, dass der Tatbestand des Hausfriedensbruchs im vorliegenden Fall nicht erfüllt ist. Daher wurde das Urteil des Amtsgerichts aufgehoben und die Aktivisten freigesprochen. Das Urteil ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht rechtskräftig.

Zwei Kletternde hissten damals ein Banner an der Glasfassade im Kölner Hauptbahnhof auf dem groß zu lesen war: „Endstation für TTIP+CETA“. Sie protestieren damit gegen die Unterzeichnung von CETA, dem Freihandelsabkommen der EU mit Kanada, sowie gegen das Freihandelsabkommen TTIP mit den USA. Auch riefen sie dazu auf, sich an Aktionen in Brüssel anlässlich der 15. TTIP-Verhandlungsrunde zu beteiligen.
(Bilder: https://www.flickr.com/photos/130922786@N06/albums/72157675665902056)

Rund zwei Jahre später sind die Verhandlungen zum Freihandelsabkommen TTIP nach breiten Protesten zwar ausgesetzt worden, aber das Abkommen mit Kanada (CETA) steht kurz vor der Ratifizierung im Bundestag und Bundesrat. Das Netzwerk Gerechter Welthandel hat bei einer Konferenz am vergangenen Wochenende weitere Proteste angekündigt, um die Ratifizierung zu verhindern und für einen gerechten Welthandel zu streiten. (siehe auch: https://www.gerechter-welthandel.org/aktionskonferenz/presse/)

PM: Gegen TTIP und CETA geklettert: Aktivisten erneut vor Gericht

Berufungsverfahren am 20.06.2018 vor dem Kölner Landgericht zur Banneraktion im Kölner Hauptbahnhof am 27.10.2016

PRESSEMITTEILUNG
Köln, 19.06.2018

Drei der Aktivist_innen des Jugendnetzwerks für politische Aktionen (JunepA), die am 27. Oktober 2016 eine Aktion im Kölner Hauptbahnhof gegen die Freihandelsabkommen durchgeführt hatten stehen nun erneut vor Gericht, nachdem sie am 18.10.2017 in erster Instanz wegen Hausfriedensbruch zu je 40 Tagessätzen verurteilt worden waren. Am Mittwoch den 20.06.2018 um 9:15 Uhr findet nun die Berufungsverhandlung im Landgericht Köln statt.

Zwei Kletternde hissten damals ein Banner an der Glasfassade im Kölner Hauptbahnhof auf dem groß zu lesen war: „Endstation für TTIP+CETA“. Sie protestieren damit gegen die Unterzeichnung von CETA, dem Freihandelsabkommen der EU mit Kanada, sowie gegen das Freihandelsabkommen TTIP mit den USA. Auch riefen sie dazu auf, sich an Aktionen in Brüssel anlässlich der 15. TTIP-Verhandlungsrunde zu beteiligen.
(Bilder: https://www.flickr.com/photos/130922786@N06/albums/72157675665902056)

Rund zwei Jahre später sind die Verhandlungen zum Freihandelsabkommen TTIP nach breiten Protesten zwar ausgesetzt worden, aber das Abkommen mit Kanada (CETA) steht kurz vor der Ratifizierung im Bundestag und Bundesrat. Das Netzwerk Gerechter Welthandel hat bei einer Konferenz am vergangenen Wochenende weitere Proteste angekündigt, um die Ratifizierung zu verhindern und für einen gerechten Welthandel zu streiten. (siehe auch: https://www.gerechter-welthandel.org/aktionskonferenz/presse/)

Bericht vom Büchel-Prozess: Der Mut zweier junger Atomwaffengegnerinnen vor Gericht

Im Dunkel eines frühen Herbst-Morgens schreiten sie zu neunt über die riesige Asphalt-Fläche. Erschreckend und dennoch kaum vorstellbar, dass von dieser Startbahn des Fliegerhorsts Büchel mitten in der idyllischen Eifel aus regelmäßig der Massenmord geübt wird. Sie sind hier, um den Abwurfübungen durch die Bundeswehr-Atombomber einen Riegel vorzuschieben. Deren Start wollen sie zumindest für einige Stunden verhindern, dem entmenschlichten Übungsbetrieb ihre Präsenz auf der Startbahn entgegensetzen. Ihre Transparente verschwinden fast auf dem endlosen Rollfeld, dann holen sie Luftballons hervor.

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Prozesstermin 12.4. – Infobrief Wider§pruch

Wider§pruch Infobrief April 2018
Hallo liebe Leute,
jetzt ist es so weit. Die Berufungsprozesse beginnen.
Am Donnerstag, 12. April 2018 um 9:00 Uhr am Landgericht Koblenz
(Sitzungssaal 137, 1. OG, Karmeliterstraße 14)

Hier lest ihr:
1. Erster Berufungsprozess – Wir brauchen euch!
2. öffentliche Abendveranstaltung, 11.April 2018 in Koblenz
3. Anreise, Unterkunft

1. Gerichtsverhandlung in Koblenz
Nächste Woche ist es soweit. Trotz Antrags auf Verlegung und ungenügender Frist zur Vorbereitung der Prozessführung für unseren Anwalt (bisher hat er noch keine Akteneinsicht) findet jetzt unsere eingeforderte Berufungsverhandlung statt. Dazu kommt es, weil wir das Urteil vom Amtsgericht Cochem nicht akzeptiert und einen begründeten Widerspruch schriftlich eingelegt haben. Vor der Jugendgerichtskammer werden Clara und Ronja stehen.
Für die Gerichtsverhandlung möchten wir euch einladen:

  • Kommt um 8 Uhr vor das Gericht und beteiligt euch an der MahnwacheSeid „Zeug_innen“ im Gerichtssaal und zeigt mit eurer Anwesenheit, dass hinter uns eine ganze Anti-Atomwaffen-Bewegung steht (bzw. sitzt)

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Bericht TTIP/CETA Aktion Verhandlung

Wir kamen zusammen am Landesgericht in Köln an. Die Stimmung bei uns war gelassen.
An der geschlossenen Tür zum Gerichtssaal angekommen war es noch einige Minuten vor 13 Uhr. Wir nutzten die Zeit etwas Schokolade zu essen.
Unsere Verteidigerin grüßte uns alle sehr freundlich und sprach uns Mut zu. Wir fuhren also fort, unseren Blutzuckerspiegel zu heben. Nach einigen Minuten wurden wir rein gebeten.

Im Gericht zu sitzen ist eine komische Erfahrung. Es gelten eigene Regeln und Sprache bekommt eine deutlich schwerwiegendere Bedeutung.
Da es für uns alle auf der Anklageseite der erste Prozess war, verließen wir uns auf die Rechtsanwältin, die passenden Worte zu finden, um das Gericht von der Legitimität unserer Aktion zu überzeugen.
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PM – Prozess Thema: Atomwaffen, Büchel, 18.10.2017

Trotz Friedensnobelpreis Verurteilung von Atomwaffengegner*innen

Heute wurden vor der Jugendkammer des Amtsgerichts Cochem vier Aktivist_innen zu 30 Tagessätzen Geldstrafe wegen Hausfriedensbruch verurteilt. Sie waren im letzten Jahr bei einer von JunepA (Jugendnetzwerk für politische Aktionen) initiierten Anti-Atomwaffen Aktion auf dem Fliegerhorst in Büchel dabei, an der acht Aktivist_innen beteiligt waren. Das Gericht hatte jedoch entschieden aufgrund des Alters der Aktivist*innen (vier Personen sind zum Zeitpunkt der Aktion unter 21 gewesen) an zwei Terminen zu verhandeln. Am 04.10. entschied das Cochemer Amtsgericht in der selben Sache schon über vier weitere Aktivist*innen. Sie erhielten dasselbe Urteil.

Eine der Verurteilten, Clara Tempel, sagte in ihrer Einlassung: „Ich habe am 12. September 2016 die Landebahn des Fliegerhorstes Büchel besetzt. Dass ich zu diesem Zeitpunkt an diesem Ort war, war kein Zufall und kein Versehen. Ich habe mir diesen Ort bewusst ausgesucht, um dort zu stören.“
„PM – Prozess Thema: Atomwaffen, Büchel, 18.10.2017“ weiterlesen