PRESSEMITTEILUNG
Atomwaffen in Deutschland: Friedenspreisträger erneut vor Gericht
Büchel/Koblenz 28.03.2018.
Kurz nach den bundesweiten Ostermärschen für eine friedliche Weltgesellschaft stehen am 12. April die jungen FriedensaitvistInnen Clara Tempel und Ronja B. für ihre
Aktionen des Zivilen Ungehorsams vor dem Landgericht Koblenz. Zusammen mit anderen MitstreiterInnen des Jugendnetzwerkes für politsche Aktionen (JunepA) haben sie im September 2016 die Start- und Landebahn des Atomwaffenstützpunites Büchel in Rheinland-Pfalz besetzt. Mit der
gewaltfreien Aktion wollten die AitvistInnen das Üben der Bundeswehrsoldaten für den Atombombenabwurf stören und auf die aktuelle Aufrüstung durch den Austausch der zwanzig in Büchel stationierten US-Atombomben mit einer zielgenaueren Version aufmerksam machen.
Nachdem sie im Oktober 2017 vom Amtsgericht Cochem zu 30 Tagessätzen Geldstrafe wegen Hausfriedensbruch verurteilt wurden, haben sie Berufung eingelegt. „Es ist unverständlich, warum die Vorbereitung eines Nuklearkrieges in Deutschland rechtlich ohne Folge bleibt, unser basisdemokratischer Widerstand aber abgeurteilt wird,“ meint die 22-jährige Clara Tempel. Sie beruf sich auf den Rechtfertigenden Notstand und das Völkerrecht. „Wir sind alle in der Pflicht, gegen solches Unrecht
Widerstand zu leisten. Das gilt erst recht, seitdem Deutschland die Verhandlungen zum UN-Atomwaffenverbotsvertrag im vergangenen Jahr schlicht boykotiert hat.“ Deutschland handelt mit der Stationierung von Atomwaffen laut einem Gutachten des Internationalen Gerichtshofes von 1996
völkerrechtswidrig. Seit 2010 bleibt ein fraktionsübergreifender Bundestagsbeschluss ohne jegliche Folgen, der den Abzug der Atomwaffen aus Deutschland fordert. „Wenn die politsche Klasse hier so deutlich versagt, bleibt mir als Bürgerin nichts weiter, als unser Schicksal selbst in die Hand zu nehmen,“ stellt Clara Tempel ihre eindeutige Meinung dar.
Am 1. September 2017 wurde JunepA für ihr Engagement der Aachener Friedenspreis verliehen. Im vergangenen Dezember wurde der Internationalen Kampagne für die Abschaffung der Atomwaffen (ICAN) der Friedensnobelpreis verliehen.
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Der Berufungsprozess der zwei zum Aktionszeitpunkt unter 21-Jährigen am 12. April ab 9:00 Uhr am
Landgericht Koblenz ist öfentlich (Sitzungssaal 137, 1. OG, Karmeliterstraße 14). Sie sind herzlich dazu
eingeladen, den Prozess in Ihre Berichterstatung mit aufzunehmen sowie von vor Ort zu berichten.
Ein Prozesstermin für die weiteren vier Angeklagten steht bislang noch nicht fest.
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